Die nachfolgend aufgeführten in der Gemeinde Cadenberge gelegenen Straßen werden gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. Seite 359) in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Das heißt, sie werden als öffentliche Straßen auf Dauer für den Gemeingebrauch bereit gestellt und in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Cadenberge eingetragen.
Hagebuttenweg | Lageplan
Gemeindestraße, Flurstück 195 der Flur 8
Anfangspunkt: Holunderweg, Flurstück 205 der Flur 8
Endpunkt: nördl. Grenze des Flurstückes 195 der Flur 8 / Grundstücke Hagebuttenweg 3 und 4
Lage: Sackgassenstraße abzweigend von der Straße Holunderweg
Länge: 32 m
Holunderweg | Lageplan
Gemeindestraße, Flurstück 205 der Flur 8
Anfangspunkt: Heideweg, Flurstück 2/25 der Flur 8
Endpunkt: südöstl. Grenze des Flurstückes 205 der Flur 8 / Grundstück Holunderweg 16
Länge: 152 m
Quittenweg | Lageplan
Gemeindestraße, Flurstück 190 der Flur 8
Anfangspunkt: Holunderweg, Flurstück 205 der Flur 8
Endpunkt: südl. Grenze des Flurstückes 190 der Flur 8 / Grundstück Quittenweg 3
Lage: Sackgassenstraße abzweigend von der Straße Holunderweg
Länge: 64 m
Sanddornweg | Lageplan
Gemeindestraße, Flurstück 185 der Flur 8 einschl. Wendehammer
Anfangspunkt: Holunderweg, Flurstück 205 der Flur 8
Endpunkt: Verbindungsweg zum Wacholderweg, Flurstück 282 der Flur 8 / Grundstücke Sanddornweg 4a und 5
Länge: 75 m
Schlehenweg | Lageplan
Gemeindestraße, Flurstück 198 der Flur 8
Anfangspunkt: Holunderweg, Flurstück 205 der Flur 8
Endpunkt: nördl. Grenze des Flurstückes 198 der Flur 8 / Grundstücke Schlehenweg 3 und 4
Lage: Sackgassenstraße abzweigend von der Straße Holunderweg
Länge: 40 m
Wacholderweg | Lageplan
Gemeindestraße, Flurstück 272 der Flur 9 einschl. Wendehammer und sich anschließender Stichstraße
Anfangspunkt: Ginsterweg, Flurstück 134/10 der Flur 9
Endpunkt: östl. Grenze des Flurstückes 272 der Flur 9 / Grundstück Wacholderweg 12
Länge: 191 m
Rüter Geest | Lageplan
Gemeindestraße, Flurstücke 5/32 und 6/36 teilweise der Flur 9
Anfangspunkt: Breslauer Straße, Flurstück 5/27 der Flur 9
Endpunkt: Alter Postweg, Flurstück 163/8 der Flur 9
Länge: 297 m
Die gewidmeten Straßenflächen umfassen – sofern vorhanden – Fahrbahn einschließlich Gossen und Borde, Gehweg, Radweg, Parkflächen, Grünstreifen und Randstreifen und liegen in der Gemarkung Cadenberge. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Cadenberge.
Lagepläne mit den kenntlich gemachten, oben aufgeführten gewidmeten Straßenflächen sowie die Straßenbestandsverzeichniskarten können während der Öffnungszeiten im Bauamt, Fachbereich 3 Planen-Bauen-Umwelt, Hauptstraße 40, 21775 Ihlienworth eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4 a, 21682 Stade schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.
Frank Thielebeule
Der Gemeindedirektor