Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Vorgaben für die Inhalte des Lärmaktionsplans ergeben sich aus Anhang V und Anhang VI der ULR sowie aus dem Durchführungsbeschluss. Die Erarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplan geschieh unter Mitwirkung der Öffentlichkeit.
Der Rat der Samtgemeinde Land Hadeln hat den überprüften und überarbeiteten Lärmaktionsplan in seiner Sitzung am 17. Juni 2025 beschlossen. Der Lärmaktionsplan kann während der Dienststunden im Bauamt der Samtgemeinde Land Hadeln, Fachbereich 3 Planan - Bauen - Umwelt, Hauptstraße 40 in 21755 Ihlienworth von jedermann eingesehen werden.
Samtgemeindebürgermeister
Frank Thielebeule
Anliegende Dateien - Lärmaktionsplan der SGLH zur Umsetzung der vierten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie