Ihlienworth | Bebauungsplan Nr. 16 „Östlich des Deichweges"

Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V. § 4a BauGB

Die Gemeinde Ihlienworth führt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Östlich des Deichweges“ durch. Im nachstehenden Übersichtsplan wird der Geltungsbereich durch gestrichelte Umrandung dargestellt. Mit dem Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 16 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet (WA) geschaffen. Ziel ist die Umsetzung von Einfamilien- und Doppelhäusern, um die Siedlungsentwicklung zu fördern.

Der Bebauungsplan Nr. 16 wird im Verfahren nach § 13a BauGB und somit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich befindet sich im Ortskern der Gemeinde Ihlienworth. Der Verlauf des Gewässers Medem begrenzt im Nordosten das Plangebiet.

Eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16 „Östlich des Deichweges“ erfolgte bereits vom 26. August 2025 bis einschließlich 29. September 2025. Aufgrund einer Stellungnahme wurde die nördliche Zufahrt verbreitert.

Die geänderten Entwurfsunterlagen (Planzeichnung, Begründung einschließlich Anlagen) sowie die 8. Berichtigung des Teilflächennutzungsplanes Sietland der Samtgemeinde Land Hadeln liegen in der Zeit vom 16. Oktober 2025 bis einschließlich 18. November 2025 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus sind im Internet unter www.samtgemeinde-land-hadeln.de/aktuelles-service/bekanntmachungen.html einsehbar und können außerdem über das Niedersächsische UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden. Innerhalb dieser Frist können die geänderten Entwurfsunterlagen ergänzend während der Öffnungszeiten im Bauamt, Fachbereich 3 Planen – Bauen – Umwelt, Hauptstraße 40 in 21755 Ihlienworth eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse: kerstin.stueven@land.hadeln.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Ihlienworth, Marktstraße 21, 21762 Otterndorf, übermittelt werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Ihlienworth, den 11.10.2025

Die Gemeindedirektorin
Francesca Dock

 

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